Leistungen
Welche Beratungen werden angeboten?

Übergewicht/Adipositas
Diabetes mellitus Typ 1 und 2
Fettstoffwechselstörungen
Insulinresistenz
Polycystisches Ovarialsandrom (PCOS)
Laktoseintoleranz
Fruktosemalabsorption
Sorbitmalabsorption
Histaminunverträglichkeit
Glutenunverträglichkeit/Zöliakie

Alle Beratungsgespräche können auf Deutsch und Englisch angeboten werden.
Auf Wunsch kann auch ein/e Dolmetscher/in (z. B. für Gebärdensprache) hinzugezogen werden.
Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Die Kosten für eine ernährungstherapeutische Maßnahme können zum Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Die Höhe der Kostenbeteiligung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und muss individuell angefragt werden. Üblich ist eine Kostenbeteiligung zwischen 40% und 100 % der Gesamtberatungskosten.
Beispiel:
- Die Barmer bezuschusst 5 Beratungstermine mit einer Gesamthöhe bis zu 160 Euro.
- Die BKK firmus bezuschusst 5 Termine mit einer Gesamthöhe bis zu 230 Euro.
- Die AOK Niedersachsen bezuschusst 6 Termine mit einer Gesamthöhe bis zu 300 Euro.
Dies sind lediglich Beispiele, der Erstattungsbetrag der Krankenkassen kann hiervon abweichen.
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